Bejagungsgrundsätze für Damwild der Hochwildhegegemeinschaft Dänischer Wohld-Süd
in Ergänzung der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Damwildes in Schleswig-Holstein in der gültigen Fassung. Die Hegegemeinschaft hat zum Ziel, unter Ausnutzung des gesamten Lebensraumes eine nachhaltige Jagd zu gestalten und die berechtigten Belange der Land- und Forstwirtschaft zu wahren, um einen ökologisch vertretbaren Wildbestand mit einer ausgewogenen Altersstruktur zu bewirtschaften. Grundlage für die Zusammenarbeit der Mitglieder zur Erreichung dieses Zieles sollen Offenheit, gegenseitiges Vertrauen, gewissenhafte Abschussdurchführung und gute Jagdnachbarschaft sein.
Aufteilung des Abschusses:
Weibliches Damwild
Wildkälber 35-45 %
Schmaltiere 10-20 %
Alttiere 40-50 %
Männliches Damwild
Klasse | Abschussmerkmale | Anteil ca. |
Jugendklasse | Hirschkälber | 40-50% |
III |
Junge Hirsche, 1-2 jährig Erlegt werden soll der jeweils schwächere Teil des Vorkommens. Dünnstangige Spießer bis 5 cm ohne abgebrochene Stangen ( Knopfspießer ) werden über den Abschussplan hinaus freigegeben. |
30-35% |
II |
Mittelalte Hirsche, 3-8 jährig Hirsche, deren Körperstärke und Geweihbildung im Vergleich mit den anderen Hirschen dieser Altersklasse deutlich zurückgeblieben sind. |
5-10% |
I |
Alte Hirsche, 9 jährig und älter Reife starke Schaufler. Hirsche, deren Geweihgewichte bis 3,0 kg liegen können, wenn diese folgende Merkmale aufweisen, der Klasse III zugeordnet werden: Einstangigkeit, einseitige Schaufelbildung, fehlende Aug- oder Mittelsprossen oder aufgrund hohen Alters nur noch Stangen ohne Schaufelbildung. Mönche werden über den Abschussplan hinaus freigegeben und der Klasse III zugeordnet. |
10-15% |
Fallwild und Fallwild-Verkehr werden nicht auf den Abschuss angerechnet. Zur Abstimmung der Abschusserfüllung soll es jeweils im Herbst Mitgliedertreffen geben, um geeignete Maßnahmen wie z.B. Poolbildung, Gemeinschaftsjagden und Nutzung der 30 % Regelung zu koordinieren.